Entgelt

Entgeltliste (ab 1.1.2023)

Biotop - Art
Entgelt (Stand 01.01.2023)
GemeinschaftsBiotop Wertstufe 1
Entgelt pro Beisetzungsstelle
685,00 €
GemeinschaftsBiotop Wertstufe 2
Entgelt pro Beisetzungsstelle
1.025,00 €
GemeinschaftsBiotop Wertstufe 3
Entgelt pro Beisetzungsstelle
1.300,00 €
Einzel-/FamilienBiotop Wertstufe 1
Entgelt pro Biotop
3.625,00 €
Einzel-/FamilienBiotop Wertstufe 2
Entgelt pro Biotop
5.065,00 €
Einzel-/FamilienBiotop Wertstufe 3
Gebühr pro Biotop
6.500,00 €
Einzel-/FamilienBiotop Wertstufe 4
Entgelt pro Biotop
7.800,00 €
Beisetzungsentgelt 1 (ab 1.1.2021) *
(Beisetzung an einem Werktag)
300,00 €
Beisetzungsentgelt 2 (ab 1.8.2019) *
(incl. Samstagszulage)
365,00 €

* Die RuheForst-Leistungen als umsatzsteuerliche Hauptleistung sind gem. §4 Nr. 12 a) UstG steuerfrei. Sobald Bestattungsleistungen neben RuheForst-Leistungen ausgeführt werden, gelten diese aufgrund des neuesten BMF-Schreibens vom 23.11.2020 als unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung. Damit teilt die Bestattungsleistung als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung und ist ebenfalls als umsatzsteuerfreie Leistung zu behandeln.

Bei weiteren Fragen bezüglich des RuheForstes Elbtalaue nehmen Sie bitte gern Kontakt mit uns auf. Wir sind täglich telefonisch erreichbar von 9.00 - 19.00 Uhr unter Tel.: 05846 – 979 082. Sie sprechen entweder mit Anke Krüger oder Susanne Mroß. Falls wir einmal nicht direkt erreichbar sein sollten (bei einer Beisetzung, in einem Gespräch oder Funkloch), rufen wir, wenn wir Ihre Nummer haben, möglichst zeitnah zurück. Weitere Informationen über unsere Biotop-Arten und Entgelte finden Sie auf der Rückseite dieses Blattes.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Biotoparten, Wertstufen und Entgelten im RuheForst Elbtalaue, die häufig erfragt werden.

Grundsätzlich gibt es im RuheForst Elbtalaue, Gartow zwei Biotop-Arten:

  1. So nennen wir die Biotop-Art, bei der man eine oder mehrere Grabstellen an einem bestimmten Biotop erwirbt. Der Vertrag bezieht sich dabei auf diese bestimmte Position am Biotop. Der/die Vertragsnehmer*in hat keinen Einfluss auf die Vergabe der weiteren Plätze am Biotop.
  2. Familien-, Freundschafts-, EinzelBiotope. So heißt die Biotop-Art, bei der ein/eine Vertragsnehmer*in ein ganzes Biotop erwirbt. Der Vertrag bezieht sich dabei auf das gesamte Biotop, das heißt, in der Regel auf 12 Positionen. Zum Vertrag gehört deshalb eine sogenannte Nutzungsrechtsliste, auf der all die Menschen eingetragen werden sollten, die an diesem Biotop ein Bestattungsrecht bekommen sollen und wollen. Darüber kann der/die Vertragsnehmer:in zu seinen Lebzeiten bestimmen. Das Recht ist nicht übertragbar. An jedem Biotop, egal welcher Art, sind bis zu 12 Grabstellen möglich, es sei denn, ein Baum steht zu nah am Weg oder an einer RuheForst-Grenze. Dann verfügt das Biotop über entsprechend weniger Plätze, was seine Wertstufe allerdings nicht beeinträchtigt.
  3. Bei GemeinschaftsBiotopen gibt es die Wertstufen 1 -3, bei FamilienBiotopen die Wertstufen 1-4. Sie bestimmen den Preis eines Biotops. Die Wertstufen wurden nach forstwirtschaftlichen Kriterien wie Alter, Baumart, Umfang, Lage, etc. von RuheForst festgelegt.

Entgelte:

  • Das Beisetzungsentgelt fäll pro Biotopplatz nur einmal an, im Falle einer Beisetzung. Es wird erhoben für Öffnen und Schließen der Grabstelle, Begleitung der Beisetzung durch ein:e RuheForst - Mitarbeiter:in, das Anbringen einer Gedenktafel am Biotop, etc.
  • Die Entgelte für die Biotope sind seit 01.01.2023 in Bereich 1 und 2

Alle weiteren Fragen oder diesbezügliche Anliegen beantworten wir gern telefonisch oder während einer Gruppen- oder Einzelführung durch den RuheForst. Auch dafür bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr RuheForst-Team Elbtalaue

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